Die LandesSeniorenVertretung Bayern (LSVB) und ihre seniorenpolitischen Ziele
Als städtische Einrichtung setzt sich der Seniorenrat (SR) Fürth mit seinen vier Ausschüssen für die Belange von etwa. 30.000 (ca. 25 %) älteren Bürger*innen ein. Seit 2006 engagiert sich der SR Fürth als Mitglied aktiv in den Gremien der LSVB.
Diese Gremien sind die Landesdelegierten Versammlung (LDV), der Beirat als beratendes Gremium des Vorstandes und die Bezirksversammlungen. Hier kommen alle 29 kommunalen Senioreneinrichtungen des Bezirks Mittelfranken zusammen.
Die LSVB, mit mehr als 200 kommunalen Mitgliedern, ist die parteipolitisch neutrale, überkonfessionelle und verbandsunabhängige Dachorganisation kommunaler Seniorenvertretungen in Bayern. Sie ist politisch aktiv und bündelt die Senioreninteressen in den Kommunen. Sie steht für Lebensqualität, Selbstbestimmung und Würde der älteren Generation. Insbesondere setzt sie sich für alle Belange in den Bereichen soziale Sicherheit, gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit und Pflege, Wohnen und Mobilität ein.
Darüber hinaus engagiert sie sich für die Integration alter Menschen in allen Lebenslagen, wendet sich gegen alle Formen der Ausgrenzung oder Abwertung, fördert Initiativen und Aktivitäten Älterer durch „Hilfe zur Selbsthilfe“, unterstützt aktives Zusammenleben, lebenslanges Lernen sowie den Dialog und die Solidarität zwischen den Generationen.
Von der Bayerischen Staatsregierung fordert die LSVB die gesetzliche Verankerung von Seniorenvertretungen in allen Kommunen ab einer bestimmten Größe und eine gesetzliche Grundlage in der Bayerischen Verfassung.
Eine Auswahl von Themen/Anträgen, die durch bayerische kommunale Einrichtungen in letzter Zeit an die LSVB herangetragen wurden, sind:
- Aufnahme der „Würde im Alter“ in die Bayerische Verfassung
- Verabschiedung eines Seniorenmitwirkungsgesetzes
- Zahlung eines Freibetrages von 212 Euro zur Grundsicherung
- Deckelung des Eigenanteils bei stationärer Pflege durch eine Vollversicherung
- Erarbeitung eines Altersgeld-Konzepts zur Vermeidung von Altersarmut
- Keine Anrechnung der Mütterrente auf die Grundsicherung
- Verbesserung des Verbraucherschutzes in der stationären Pflege
- Gesetzliche Vorgaben für den ungeregelten Bereich des „Betreuten Wohnens“
- Eine angemessene Vergütung von ehrenamtlich Tätigen
- Die Schaffung eines kostengünstigen ÖPNV-Ganztagesticket für alle Rentner.
Weitere Informationen unter: https://www.lsvb.info
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LSVB – Schellingstraße 155 – 80797 München
Presse lt. Verteiler
München, den 28. 9. 2017
Pressemitteilung der LandesSeniorenVertretung Bayern e. V.
Bayerisches Landes-Seniorenmitwirkungsgesetz überfällig
„Dass Bayern heute eine Insel der Stabilität und des Fortschritts ist, ist vor allem auch der Generation 65 plus zu verdanken. Ihre Erfahrungen und Kompetenzen sind für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Es ist Aufgabe der Politik, die Teilhabe und Mitgestaltung älterer Menschen am Gemeinwesen zu stärken. Dazu bedarf es passgenauer Rahmenbedingungen, und das bedeutet die Verabschiedung eines Bayerischen Landes-Seniorenmitwirkungsgesetzes durch den Bayerischen Landtag“, erklärte der Vorsitzende der Bayerischen LandesSeniorenVertretung (LSVB) Franz Wölfl heute in München.
Die Generation 65 plus des 21. Jahrhunderts sei nicht vergleichbar mit der älteren Generation in den 50er, 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Sie lasse sich mit dem Erreichen des Rentenalters nicht lethargisch in den Schaukelstuhl zurück fallen und betrachte das Ganze nur noch mit dem Fernrohr. Sie wolle kräftig mitmischen und ihre Erfahrungen und Kompetenzen in den Dienst der Gesellschaft und der Politik stellen. Dies geschehe zwar bereits heute über kommunale Seniorenbeiräte, Seniorenräte und Seniorenvertretungen und die Landesseniorenvertretung. Die Krux hierbei sei jedoch, dass die Einrichtung der Seniorenbeiräte, ihre Mitwirkungsrechte und ihre finanzielle Ausstattung im Ermessen der jeweiligen Kommune läge. Das Gleiche gelte für die bayerische LandesSeniorenVertretung. Diese würde zwar vom Bayerischen Sozialministerium mit jährlich rund 120.000 Euro unterstützt. Ihre Basis bilde jedoch das Privatrecht und nicht das öffentliche Recht. Ihre Gestaltungs- und Mitwirkungsrechte stünden im Ermessen der zuständigen staatlichen Stellen. „Vor dem Hintergrund der Feststellung der Bayerischen Sozialministerin, dass die LSVB die zentrale Interessenvertretung für die älteren Bürgerinnen und Bürger Bayerns sei, ist die Einbringung eines Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes durch die Bayerische Staatsregierung in den Bayerischen Landtag nur konsequent“, so Franz Wölfl. Andere Bundesländer seien in diesem Punkt Bayern weit voraus.
Dass Bayern in Sachen Seniorenpolitik nicht ganz up to date sei, zeige auch ein Blick in die Bayerische Verfassung. Einmal werde die 65+ Generation, obwohl sie die größte Bevölkerungsgruppe Bayerns sei, im Gegensatz zu anderen (kleineren) Bevölkerungsgruppen nicht expressis verbis erwähnt. Zum anderen enthielte die in Art. 83 der Bayerischen Verfassung verankerte Auflistung der Kernaufgaben der Kommunen nicht den Aufgabenbereich „Belange der älteren Bevölkerung“, so Franz Wölfl abschließend.
Die LSVB hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der politischen Gestaltungsrechte der älteren Bevölkerung Bayerns erarbeitet.
Teil 1 dieses Gesetzes sieht eine Ergänzung der Bayerischen Verfassung vor. U. a. ist die Einfügung eines neuen Art. 118b in die Verfassung vorgesehen. Damit soll klargestellt werden, dass niemand wegen seines Alters benachteiligt werden dürfe und jeder das Recht habe, in Würde alt zu werden.
Teil 2 beinhaltet die gesetzliche Verankerung der Bildung von Seniorenbeiräten und einer Landesseniorenvertretung (Bayerisches Seniorengesetz). Eckpunkte sind:
- Verpflichtende Einrichtung von Seniorenbeiräten in allen Städten und allen kreisangehörigen Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern.
- Festlegung, dass die Seniorenbeiräte in allen die älteren Menschen betreffenden Angelegenheiten von den Gemeinden zu beteiligen sind.
- Verbindliche angemessene sächliche und finanzielle Ausstattung der Seniorenbeiräte.
- Einrichtung einer Landesseniorenvertretung, deren Mitglieder auf freiwilliger Basis die Seniorenbeiräte der Kommunen sind.
- Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Bildung eines Landesseniorenrates, der von der Landesseniorenvertretung gewählt wird. Er nimmt die berechtigten Interessen der älteren Bevölkerung auf Landesebene wahr und vertritt diese insbesondere gegenüber dem Bayerischen Landtag und der Bayerischen Staatsregierung. Er ist von den bayerischen Staatsministerien in allen die älteren Menschen betreffenden grundsätzlichen Angelegenheiten zu hören. Der Landesseniorenrat ist sächlich und finanziell angemessen auszustatten. Über die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel soll der Landesseniorenrat im Rahmen seiner Aufgabenstellung selbstständig verfügen können.
V.i.S.d.P.: Franz Wölfl, Bachstraße 36, 84036 Landshut, Tel.: 0871 43263 bzw. 0160 804 10 69.