LSVB aktuell

Die LandesSeniorenVertretung Bayern (LSVB) und ihre seniorenpolitischen Ziele

Als städtis­che Ein­rich­tung set­zt sich der Senioren­rat (SR) Fürth mit seinen vier Auss­chüssen für die Belange von etwa. 30.000 (ca. 25 %) älteren Bürger*innen ein. Seit 2006 engagiert sich der SR Fürth als Mit­glied aktiv in den Gremien der LSVB.

Diese Gremien sind die Lan­des­delegierten Ver­samm­lung (LDV), der Beirat als bera­ten­des Gremi­um des Vor­standes und die Bezirksver­samm­lun­gen. Hier kom­men alle 29 kom­mu­nalen Seniorenein­rich­tun­gen des Bezirks Mit­tel­franken zusammen.

Die LSVB, mit mehr als 200 kom­mu­nalen Mit­gliedern, ist die parteipoli­tisch neu­trale, überkon­fes­sionelle und ver­band­sun­ab­hängige Dachor­gan­i­sa­tion kom­mu­naler Senioren­vertre­tun­gen in Bay­ern. Sie ist poli­tisch aktiv und bün­delt die Senioren­in­ter­essen in den Kom­munen. Sie ste­ht für Leben­squal­ität, Selb­st­bes­tim­mung und Würde der älteren Gen­er­a­tion. Ins­beson­dere set­zt sie sich für alle Belange in den Bere­ichen soziale Sicher­heit, gesellschaftliche Teil­habe, Gesund­heit und Pflege, Wohnen und Mobil­ität ein.

Darüber hin­aus engagiert sie sich für die Inte­gra­tion alter Men­schen in allen Lebensla­gen, wen­det sich gegen alle For­men der Aus­gren­zung oder Abw­er­tung, fördert Ini­tia­tiv­en und Aktiv­itäten Älter­er durch „Hil­fe zur Selb­sthil­fe“, unter­stützt aktives Zusam­men­leben, lebenslanges Ler­nen sowie den Dia­log und die Sol­i­dar­ität zwis­chen den Generationen.

Von der Bay­erischen Staat­sregierung fordert die LSVB die geset­zliche Ver­ankerung von Senioren­vertre­tun­gen in allen Kom­munen ab ein­er bes­timmten Größe und eine geset­zliche Grund­lage in der Bay­erischen Ver­fas­sung.

Eine Auswahl von Themen/Anträgen, die durch bay­erische kom­mu­nale Ein­rich­tun­gen in let­zter Zeit an die LSVB herange­tra­gen wur­den, sind:

  • Auf­nahme der „Würde im Alter“ in die Bay­erische Verfassung
  • Ver­ab­schiedung eines Seniorenmitwirkungsgesetzes
  • Zahlung eines Frei­be­trages von 212 Euro zur Grundsicherung
  • Deck­elung des Eigenan­teils bei sta­tionär­er Pflege durch eine Vollversicherung
  • Erar­beitung eines Alters­geld-Konzepts zur Ver­mei­dung von Altersarmut
  • Keine Anrech­nung der Müt­ter­rente auf die Grundsicherung
  • Verbesserung des Ver­brauch­er­schutzes in der sta­tionären Pflege
  • Geset­zliche Vor­gaben für den ungeregel­ten Bere­ich des „Betreuten Wohnens“
  • Eine angemessene Vergü­tung von ehre­namtlich Tätigen
  • Die Schaf­fung eines kostengün­sti­gen ÖPNV-Ganz­tage­stick­et für alle Rentner.

 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen unter: https://www.lsvb.info

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LSVB – Schellingstraße 155 – 80797 München

 

 

Presse lt. Verteiler

 

 

München, den 28. 9. 2017

 

 

 

 

Pressemit­teilung der Lan­desSe­nioren­Vertre­tung Bay­ern e. V.

Bay­erisches Lan­des-Senioren­mitwirkungs­ge­setz überfällig

 

„Dass Bay­ern heute eine Insel der Sta­bil­ität und des Fortschritts ist, ist vor allem auch der Gen­er­a­tion 65 plus zu ver­danken. Ihre Erfahrun­gen und Kom­pe­ten­zen sind für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Es ist Auf­gabe der Poli­tik, die Teil­habe und Mit­gestal­tung älter­er Men­schen am Gemein­we­sen zu stärken. Dazu bedarf es pass­ge­nauer Rah­menbe­din­gun­gen, und das bedeutet die Ver­ab­schiedung eines Bay­erischen Lan­des-Senioren­mitwirkungs­ge­set­zes durch den Bay­erischen Land­tag“, erk­lärte der Vor­sitzende der Bay­erischen Lan­desSe­nioren­Vertre­tung (LSVB) Franz Wölfl heute in München.

 

Die Gen­er­a­tion 65 plus des 21. Jahrhun­derts sei nicht ver­gle­ich­bar mit der älteren Gen­er­a­tion in den 50er, 60er und 70er Jahren des ver­gan­genen Jahrhun­derts. Sie lasse sich mit dem Erre­ichen des Rentenal­ters nicht lethar­gisch in den Schaukel­stuhl zurück fall­en und betra­chte das Ganze nur noch mit dem Fer­n­rohr. Sie wolle kräftig mit­mis­chen und ihre Erfahrun­gen und Kom­pe­ten­zen in den Dienst der Gesellschaft und der Poli­tik stellen. Dies geschehe zwar bere­its heute über kom­mu­nale Senioren­beiräte, Senioren­räte und Senioren­vertre­tun­gen und die Lan­desse­nioren­vertre­tung. Die Krux hier­bei sei jedoch, dass die Ein­rich­tung der Senioren­beiräte, ihre  Mitwirkungsrechte und ihre finanzielle Ausstat­tung im Ermessen der jew­eili­gen Kom­mune läge. Das Gle­iche gelte für die bay­erische Lan­desSe­nioren­Vertre­tung. Diese würde zwar vom Bay­erischen Sozialmin­is­teri­um mit jährlich rund 120.000 Euro unter­stützt. Ihre Basis bilde jedoch das Pri­va­trecht und nicht das öffentliche Recht. Ihre Gestal­tungs- und Mitwirkungsrechte stün­den im Ermessen der zuständi­gen staatlichen Stellen. „Vor dem Hin­ter­grund der Fest­stel­lung der Bay­erischen Sozialmin­is­terin, dass die LSVB die zen­trale Inter­essen­vertre­tung für die älteren Bürg­erin­nen und Bürg­er Bay­erns sei, ist die Ein­bringung eines Bay­erischen Senioren­mitwirkungs­ge­set­zes durch die Bay­erische Staat­sregierung in den Bay­erischen Land­tag nur kon­se­quent“,  so Franz Wölfl. Andere Bun­deslän­der seien in diesem Punkt Bay­ern weit voraus.

 

Dass Bay­ern in Sachen Senioren­poli­tik nicht ganz up to date sei, zeige auch ein Blick in die Bay­erische Ver­fas­sung. Ein­mal werde die 65+ Gen­er­a­tion, obwohl sie die größte Bevölkerungs­gruppe Bay­erns sei, im Gegen­satz zu anderen (kleineren) Bevölkerungs­grup­pen nicht expres­sis ver­bis erwäh­nt. Zum anderen enthielte die in Art. 83 der Bay­erischen Ver­fas­sung ver­ankerte Auflis­tung der Ker­nauf­gaben der Kom­munen nicht den Auf­gaben­bere­ich  „Belange der älteren Bevölkerung“, so Franz Wölfl abschließend.

 

Die LSVB hat den Entwurf eines Geset­zes zur Stärkung der poli­tis­chen Gestal­tungsrechte der älteren Bevölkerung Bay­erns erarbeitet.

 

Teil 1 dieses Geset­zes sieht eine Ergänzung der Bay­erischen Ver­fas­sung vor. U. a. ist die Ein­fü­gung eines neuen Art. 118b in die Ver­fas­sung vorge­se­hen. Damit soll klargestellt wer­den, dass nie­mand wegen seines Alters benachteiligt wer­den dürfe und jed­er das Recht habe, in Würde alt zu werden.

 

Teil 2 bein­hal­tet die geset­zliche Ver­ankerung der Bil­dung von Senioren­beiräten und ein­er Lan­desse­nioren­vertre­tung (Bay­erisches Seniorenge­setz). Eck­punk­te sind:

-          Verpflich­t­ende Ein­rich­tung von Senioren­beiräten in allen Städten und allen kreisange­höri­gen Gemein­den mit min­destens 5.000 Einwohnern.

-          Fes­tle­gung, dass die Senioren­beiräte in allen die älteren Men­schen betr­e­f­fend­en Angele­gen­heit­en von den Gemein­den zu beteili­gen sind.

-          Verbindliche angemessene säch­liche und finanzielle Ausstat­tung der Seniorenbeiräte.

-          Ein­rich­tung ein­er Lan­desse­nioren­vertre­tung, deren Mit­glieder auf frei­williger Basis die Senioren­beiräte der Kom­munen sind.

-          Kern­stück des Geset­zen­twurfs ist die Bil­dung eines Lan­desse­nioren­rates, der von der Lan­desse­nioren­vertre­tung gewählt wird. Er nimmt die berechtigten Inter­essen der älteren Bevölkerung auf Lan­desebene wahr und ver­tritt diese ins­beson­dere gegenüber dem Bay­erischen Land­tag und der Bay­erischen Staat­sregierung. Er ist von den bay­erischen Staatsmin­is­te­rien in allen die älteren Men­schen betr­e­f­fend­en grund­sät­zlichen Angele­gen­heit­en zu hören. Der Lan­desse­nioren­rat ist säch­lich und finanziell angemessen auszus­tat­ten. Über die zur Ver­fü­gung gestell­ten Haushaltsmit­tel soll der Lan­desse­nioren­rat im Rah­men sein­er Auf­gaben­stel­lung selb­st­ständig ver­fü­gen können.

 

V.i.S.d.P.: Franz Wölfl, Bach­straße 36, 84036 Land­shut, Tel.: 0871 43263 bzw. 0160 804 10 69.