Treffen Sie Vorsorge für den Fall aller Fälle

Vor­sorge zu tre­f­fen für den Fall eines Unfalls, ein­er Krankheit oder im Alter sollte von uns allen als äußerst wichtig ange­se­hen wer­den. Welche Behand­lung erwarten wir von Ärzten, wenn wir einen Unfall haben oder wegen Krankheit ein Klinikaufen­thalt unumgänglich ist, oder auch ein­fach im Alter, wenn wir selb­st nicht mehr in der Lage sind, z.B. im Koma liegen oder geistig ver­wirrt sind, keine eige­nen Entschei­dun­gen mehr tre­f­fen kön­nen. Wir machen Sie auch auf das aufmerk­sam, was bei Bankgeschäften beson­deres zu beacht­en ist.

Zu all diesen Fra­gen kön­nen Sie mit dem Senioren­rat Fürth, ohne das Ihnen Kosten entste­hen, Kon­takt aufnehmen. Wir nehmen Sie an die Hand und gehen mit Ihnen gemein­sam all die Fra­gen durch, damit Sie die Entschei­dun­gen tre­f­fen kön­nen, die im Fall der Fälle von Ärzten, Gericht­en aber auch von Ihren Ange­höri­gen zwin­gend zu beacht­en sind.

Ihre Entschei­dung ist geset­zlich verbindlich, solange Sie bei vollem Bewusst­sein mit ein­er Ver­fü­gung oder Voll­macht zur Vor­sorge Ihren Willen schriftlich niedergelegt haben. Sollte nichts Schriftlich­es von Ihnen vor­liegen, wird von Seit­en des Gerichts ein amtlich­er Betreuer bestellt, der dann in Ihrem Namen zu allen rechtlichen Angele­gen­heit­en entschei­det, was zu tun ist.

Kon­takt: Senioren­rat Fürth, Tel. 0911 974 1839 oder direkt Eri­ka Beil­ing, Tel. 0911 737 351 oder Ulrich Schu­berth, Tel. 0151 23 00 60 54.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie auch hier:

Und in der Vorsorgemappe: