Vorsorge zu treffen für den Fall eines Unfalls, einer Krankheit oder im Alter sollte von uns allen als äußerst wichtig angesehen werden. Welche Behandlung erwarten wir von Ärzten, wenn wir einen Unfall haben oder wegen Krankheit ein Klinikaufenthalt unumgänglich ist, oder auch einfach im Alter, wenn wir selbst nicht mehr in der Lage sind, z.B. im Koma liegen oder geistig verwirrt sind, keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Wir machen Sie auch auf das aufmerksam, was bei Bankgeschäften besonderes zu beachten ist.
Zu all diesen Fragen können Sie mit dem Seniorenrat Fürth, ohne das Ihnen Kosten entstehen, Kontakt aufnehmen. Wir nehmen Sie an die Hand und gehen mit Ihnen gemeinsam all die Fragen durch, damit Sie die Entscheidungen treffen können, die im Fall der Fälle von Ärzten, Gerichten aber auch von Ihren Angehörigen zwingend zu beachten sind.
Ihre Entscheidung ist gesetzlich verbindlich, solange Sie bei vollem Bewusstsein mit einer Verfügung oder Vollmacht zur Vorsorge Ihren Willen schriftlich niedergelegt haben. Sollte nichts Schriftliches von Ihnen vorliegen, wird von Seiten des Gerichts ein amtlicher Betreuer bestellt, der dann in Ihrem Namen zu allen rechtlichen Angelegenheiten entscheidet, was zu tun ist.
Kontakt: Seniorenrat Fürth, Tel. 0911 974 1839 oder direkt Erika Beiling, Tel. 0911 737 351 oder Ulrich Schuberth, Tel. 0151 23 00 60 54.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
Und in der Vorsorgemappe: