Was das Sommerloch so alles hergibt!
Das Thema Hitze ist insbesondere für Ältere eine große Gefahr. … und in der Fürther Fußgängerzone soll es deshalb zukünftig Sprühnebel geben ….
Durch Nachverdichtung und Bodenversiegelung wird es in der Innenstadt immer wärmer, da sind auch Wanderbäume und Sprühnebel nur punktuell hilfreich.
Großflächige Baumfällarbeiten, wie bei der Baustelle HLG wirken sich negativ auf das Klima aus.
Wir als Seniorenrat fordern:
gezielte Hitzeschutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen (ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen sowie Obdachlose) in Kitas, Schulen, Pflegeheimen, im Klinikum, auf Spielplätzen sowie weiteren öffentlichen Einrichtungen auf den Weg zu bringen.
Dazu gehört insbesondere:
- Die Schaffung kühler Aufenthaltsbereiche
- Die Flexibilisierung von Tagesabläufen und mehr Pausenzeiten
- Die Ausstattung mit mobilen Kühlgeräten, Ventilatoren und Sonnenschutz
- Die Schulung des Personals zu Hitzeschutz und Erster Hilfe
- Niedrigschwellige Informationsangebote zum Hitzeschutz
- Unterstützungs- und Beratungsangebote für die genannten Einrichtungen, um individuelle Hitzeschutzkonzepte sowie Notfallpläne zu entwickeln und umzusetzen
- Die Akteure des Gesundheits‑, Pflege- und Sozialwesens müssen in die Entwicklung und Umsetzung der Hitzeschutzmaßnahmen eingebunden werden, um praxisnahe Lösungen sicherzustellen.
Von hitzebedingten Todesfällen ist in Deutschland die Altersgruppe der über 85-Jährigen am stärksten betroffen. Die Analyse der hitzebedingten Mortalität zeigt, dass es geschlechterspezifische Unterschiede bei der Anzahl hitzebedingter Todesfälle gibt. Dies liegt daran, dass es in der Altersgruppe der Hochbetagten deutlich mehr Frauen als Männer gibt. Die Mortalität ist dagegen in allen Altersgruppen bei Männern etwas höher. Das bedeutet, Männer sterben innerhalb der betrachteten Altersgruppen häufiger an Hitzefolgen. In der Gesamtbilanz entfallen dennoch mehr hitzebedingte Sterbefälle auf Frauen, schlichtweg weil hitzebedingte Todesfälle in der Frauen-starken Altersgruppe der Hochbetagten am häufigsten auftreten. (Quelle Umweltbundesamt)
Berlin, 9.4.2024: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute ein bedeutendes Urteil für den Klimaschutz gefällt: Die Richterinnen und Richter bestätigen, dass Staaten gegen Menschrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. (Quelle: Deutsche Umwelthilfe)
Der Internationale Gerichtshof unterstreicht die Bedeutung des Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt für den Klimaschutz. In den vergangenen Jahren hatten viele Staaten dieses Recht als ein eigenständiges Menschenrecht abgelehnt. Dem ist der IGH entgegengetreten: Er formuliert, dass es schwierig sei, sich vorzustellen, auf welche Weise viele menschenrechtliche Verpflichtungen erfüllt werden könnten, ohne gleichzeitig den Schutz des Menschenrechts auf eine gesunde Umwelt zu garantieren.
Staaten müssen nicht nur selbst Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen. Der IGH sieht Staaten auch in der Verantwortung, Unternehmen dazu zu verpflichten, sich klimaschonend zu verhalten. Dies ist gerade jetzt besonders bedeutsam, denn weltweit werden viele klimaschützende Regelungen, die Unternehmen in die Pflicht nehmen, gestrichen. Auch die EU-Lieferkettenrichtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen wird derzeit neu verhandelt und voraussichtlich mit Blick auf einige Aspekte des Klima- und Umweltschutzes abgeschwächt. (Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)
Erstellt von Kunigunde Budzinski