Sprühnebel bald auch in Fürther Fußgängerzone, FN vom 22.08.2025 — Stellungnahme des Seniorenrats

Was das Som­mer­loch so alles hergibt!

Das The­ma Hitze ist ins­beson­dere für Ältere eine große Gefahr. … und in der Fürther Fußgänger­zone soll es deshalb zukün­ftig Sprüh­nebel geben ….

Durch Nachverdich­tung und Boden­ver­siegelung wird es in der Innen­stadt immer wärmer, da sind auch Wan­der­bäume und Sprüh­nebel nur punk­tuell hilfreich.

Großflächige Baum­fäl­lar­beit­en, wie bei der Baustelle HLG wirken sich neg­a­tiv auf das Kli­ma aus.

Wir als Senioren­rat fordern:

gezielte Hitzeschutz­maß­nah­men für beson­ders gefährdete Grup­pen (ältere Men­schen, Kinder, Men­schen mit Behin­derung und chro­nis­chen Erkrankun­gen sowie Obdachlose) in Kitas, Schulen, Pflege­heimen, im Klinikum, auf Spielplätzen sowie weit­eren öffentlichen Ein­rich­tun­gen auf den Weg zu bringen.

Dazu gehört insbesondere:

  • Die Schaf­fung küh­ler Aufenthaltsbereiche
  • Die Flex­i­bil­isierung von Tagesabläufen und mehr Pausenzeiten
  • Die Ausstat­tung mit mobilen Kühlgeräten, Ven­ti­la­toren und Sonnenschutz
  • Die Schu­lung des Per­son­als zu Hitzeschutz und Erster Hilfe
  • Niedrigschwellige Infor­ma­tion­sange­bote zum Hitzeschutz
  • Unter­stützungs- und Beratungsange­bote für die genan­nten Ein­rich­tun­gen, um indi­vidu­elle Hitzeschutzkonzepte sowie Not­fallpläne zu entwick­eln und umzusetzen
  • Die Akteure des Gesundheits‑, Pflege- und Sozial­we­sens müssen in die Entwick­lung und Umset­zung der Hitzeschutz­maß­nah­men einge­bun­den wer­den, um prax­is­na­he Lösun­gen sicherzustellen.

Von hitzebe­d­ingten Todes­fällen ist in Deutsch­land die Alters­gruppe der über 85-Jähri­gen am stärk­sten betrof­fen. Die Analyse der hitzebe­d­ingten Mor­tal­ität zeigt, dass es geschlechter­spez­i­fis­che Unter­schiede bei der Anzahl hitzebe­d­ingter Todes­fälle gibt. Dies liegt daran, dass es in der Alters­gruppe der Hochbe­tagten deut­lich mehr Frauen als Män­ner gibt. Die Mor­tal­ität ist dage­gen in allen Alters­grup­pen bei Män­nern etwas höher. Das bedeutet, Män­ner ster­ben inner­halb der betra­chteten Alters­grup­pen häu­figer an Hitze­fol­gen. In der Gesamt­bi­lanz ent­fall­en den­noch mehr hitzebe­d­ingte Ster­be­fälle auf Frauen, schlichtweg weil hitzebe­d­ingte Todes­fälle in der Frauen-starken Alters­gruppe der Hochbe­tagten am häu­fig­sten auftreten. (Quelle Umweltbundesamt)

Berlin, 9.4.2024: Der Europäis­che Gericht­shof für Men­schen­rechte (EGMR) hat heute ein bedeu­ten­des Urteil für den Kli­maschutz gefällt: Die Rich­terin­nen und Richter bestäti­gen, dass Staat­en gegen Men­schrechte ver­stoßen, wenn sie zu wenig für den Kli­maschutz tun. (Quelle: Deutsche Umwelthilfe)

Der Inter­na­tionale Gericht­shof unter­stre­icht die Bedeu­tung des Men­schen­rechts auf eine saubere, gesunde und nach­haltige Umwelt für den Kli­maschutz. In den ver­gan­genen Jahren hat­ten viele Staat­en dieses Recht als ein eigen­ständi­ges Men­schen­recht abgelehnt. Dem ist der IGH ent­ge­genge­treten: Er for­muliert, dass es schwierig sei, sich vorzustellen, auf welche Weise viele men­schen­rechtliche Verpflich­tun­gen erfüllt wer­den kön­nten, ohne gle­ichzeit­ig den Schutz des Men­schen­rechts auf eine gesunde Umwelt zu garantieren.

Staat­en müssen nicht nur selb­st Maß­nah­men gegen den Kli­mawan­del ergreifen. Der IGH sieht Staat­en auch in der Ver­ant­wor­tung, Unternehmen dazu zu verpflicht­en, sich kli­mascho­nend zu ver­hal­ten. Dies ist ger­ade jet­zt beson­ders bedeut­sam, denn weltweit wer­den viele kli­maschützende Regelun­gen, die Unternehmen in die Pflicht nehmen, gestrichen. Auch die EU-Liefer­ket­ten­richtlin­ie zu Sorgfalt­spflicht­en von Unternehmen wird derzeit neu ver­han­delt und voraus­sichtlich mit Blick auf einige Aspek­te des Kli­ma- und Umweltschutzes abgeschwächt. (Quelle: Deutsches Insti­tut für Menschenrechte)

Erstellt von Kuni­gunde Budzinski