Wie schützt das Betreuungsrecht im Alter, auch nach einem Unfall?
Das deutsche Betreuungsrecht soll Menschen schützen, die auf Grund von Krankheit, Behinderung, hohem Alter oder nach einem schweren Unfall ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Ziel ist: Die Selbstbestimmung möglichst lange zu erhalten und nur dort
Unterstützung zu organisieren, wo sie tatsächlich erforderlich ist.
Dafür Vorsorge zu treffen bedeutet nicht, sich mit Sorgen zu beschäftigen,
sondern mit dem guten Gefühl, die eigene Zukunft aktiv und
selbstbestimmt zu gestalten und gleichzeitig Angehörige zu entlasten.
Wird eine Person entscheidungs- oder handlungsunfähig, kann das zuständige Gericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Die betreuende Person unterstützt dann beispielsweise bei finanziellen Angelegenheiten, Behördenkontakten, Wohnungsfragen oder Gesundheits-entscheidungen. Dabei muss das Gericht sich an den Wünschen und dem Wohl der
betroffenen Person orientieren!
Damit im Ernstfall die eigenen Wünsche berücksichtigt werden, gibt es drei wichtige Vorsorgedokumente:
- Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit Entscheidungen treffen dürfen.
Beispiele:
- Regelung von Bankgeschäften
- Vertretung gegenüber Behörden
- Abschluss oder Kündigung von Verträgen
- Entscheidungen über medizinische Maßnahmen
Vorteil:
Ist die Vollmacht wirksam und ausreichend formuliert, muss häufig keine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden. Die bevollmächtigte Person kann unmittelbar handeln.
Vorsicht:
Sie sollten ein großes Vertrauen zur bevollmächtige Person haben! Im Gegensatz zu der Betreuung wird bei einer Vollmacht keine Kontrolle durch das Gericht durchgeführt.
Hinweis:
Die Vorsorgevollmacht regelt nichts zu testamentarischen Vereinbarungen und zu Grundstücksgeschäften.
- Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung legt man fest, wer im Bedarfsfall vom Gericht als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden soll oder wer diese Aufgabe nicht übernehmen soll. Geben Sie keine Person als Betreuerin oder Betreuer an, bestimmt das Gericht einen (berufsmäßigen) Betreuer.
Die Betreuungsverfügung kommt vor allem dann zum Tragen, wenn keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde, somit keine zu bevollmächtigende Person benannt wurde und/oder eine Kontrolle gewünscht wird.
Vorteil:
Das Gericht orientiert sich an Ihren hinweisen und eine Kontrolle wird vorgenommen.
- Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden, falls man seinen Willen später nicht mehr äußern kann.
Typische Regelungen betreffen:
- künstliche Ernährung
- künstliche Beatmung
- Wiederbelebungsmaßnahmen
- Schmerzbehandlung und palliative Versorgung
Vorteil:
Ärzte, Bevollmächtigte oder Betreuer wissen, welche medizinischen Maßnahmen dem eigenen Willen mutmaßlich entsprechen und müssen sich an Ihre Wünsche, die Sie in der Patientenverfügung niedergeschrieben haben, orientieren.
Zusammenspiel der drei Dokumente
Die drei Dokumente ergänzen sich:
- Vorsorgevollmacht: Wer darf für mich handeln?
- Betreuungsverfügung: Wen soll das Gericht als Betreuer einsetzen, falls eine Betreuung nötig wird
- Patientenverfügung: Welche medizinischen Entscheidungen sollen getroffen werden?
Das Betreuungsrecht schützt Menschen im Alter oder nach einem Unfall, indem es Unterstützung organisiert, wenn die eigene Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist. Gleichzeitig stärkt es die Selbstbestimmung. Mit den 3 Dokumenten kann jeder frühzeitig festlegen, wer ihn vertreten soll und welche Entscheidungen im Ernstfall getroffen werden sollen. Dadurch werden die eigenen Wünsche gewahrt und Angehörige sowie Gerichte erhalten eine klare Orientierung.
Die Veranstaltung findet am 22. Oktober 2026, um 18:00 Uhr, in der Einrichtung des Palliativ-Care Team Fürth, Gustav-Weißkopf-Straße 9 (Golfpark), in Fürth, statt.
Erreichbar auch mit Buslinie 175; ab Rathaus 20 min.
Diese überregionale Informationsveranstaltung des Pflegestammtisch Nü-Fü gemeinsam mit dem Seniorenrat Fürth ist öffentlich und für alle kostenlos. Sie bietet Ihnen die Gelegenheit, wichtige Vorsorgemöglichkeiten kennenzulernen. Für Ihre Fragen stehen Stephanie von Schlieben vom Amtsgericht Fürth, der Arzt Sebastian Zapf von der mittelfränkischen Klinik in Fürth, Sven Nölting von der Betreuungsstelle und Yvonne Götz vom Pflegestützpunkt, beide vom Lks. Fürth, fachkundig zur Verfügung. Für die Moderation hat Anja Pasedag von der Betreuungsstelle Fürth zugesagt.
Mit herzlichen Grüßen
Ulrich Schuberth
Mitglied des Initiativkreises des Pflegestammtisches Nü-Fü
Ausschussvorsitzender des Seniorenrates Fürth: Wohnen im Alter: Pflege, Teilhabe, Generationendialog, Integration
Mitglied im Bündnis für Pflege, Fürth