Selbstbestimmt im Alter — Wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann: WER TUT ES DANN?

Wie schützt das Betreu­ungsrecht im Alter, auch nach einem Unfall?

Das deutsche Betreu­ungsrecht soll Men­schen schützen, die auf Grund von Krankheit, Behin­derung, hohem Alter oder nach einem schw­eren Unfall ihre Angele­gen­heit­en nicht mehr selb­st regeln kön­nen.

Ziel ist: Die Selb­st­bes­tim­mung möglichst lange zu erhal­ten und nur dort
Unter­stützung zu organ­isieren, wo sie tat­säch­lich erforder­lich ist.
Dafür Vor­sorge zu tre­f­fen bedeutet nicht, sich mit Sor­gen zu beschäftigen,
son­dern mit dem guten Gefühl, die eigene Zukun­ft aktiv und
selb­st­bes­timmt zu gestal­ten und gle­ichzeit­ig Ange­hörige zu entlasten.

Wird eine Per­son entschei­dungs- oder hand­lung­sun­fähig, kann das zuständi­ge Gericht eine rechtliche Betreu­ung anord­nen. Die betreuende Per­son unter­stützt dann beispiel­sweise bei finanziellen Angele­gen­heit­en, Behör­denkon­tak­ten, Woh­nungs­fra­gen oder Gesund­heits-entschei­dun­gen. Dabei muss das Gericht sich an den Wün­schen und dem Wohl der
betrof­fe­nen Per­son orientieren!

Damit im Ern­st­fall die eige­nen Wün­sche berück­sichtigt wer­den, gibt es drei wichtige Vorsorgedokumente:

  1. Vorsorgevollmacht
    Mit ein­er Vor­sorgevoll­macht bes­timmt man selb­st eine oder mehrere Ver­trauensper­so­n­en, die im Fall der eige­nen Hand­lung­sun­fähigkeit Entschei­dun­gen tre­f­fen dürfen.

Beispiele:

  • Regelung von Bankgeschäften
  • Vertre­tung gegenüber Behörden
  • Abschluss oder Kündi­gung von Verträgen
  • Entschei­dun­gen über medi­zinis­che Maßnahmen

Vorteil:
Ist die Voll­macht wirk­sam und aus­re­ichend for­muliert, muss häu­fig keine gerichtliche Betreu­ung ein­gerichtet wer­den. Die bevollmächtigte Per­son kann unmit­tel­bar handeln.
Vor­sicht:
Sie soll­ten ein großes Ver­trauen zur bevollmächtige Per­son haben! Im Gegen­satz zu der Betreu­ung wird bei ein­er Voll­macht keine Kon­trolle durch das Gericht durchgeführt.
Hin­weis:
Die Vor­sorgevoll­macht regelt nichts zu tes­ta­men­tarischen Vere­in­barun­gen und zu Grundstücksgeschäften.

  1. Betreuungsverfügung
    Mit ein­er Betreu­ungsver­fü­gung legt man fest, wer im Bedarfs­fall vom Gericht als Betreuerin oder Betreuer bestellt wer­den soll oder wer diese Auf­gabe nicht übernehmen soll. Geben Sie keine Per­son als Betreuerin oder Betreuer an, bes­timmt das Gericht einen (beruf­s­mäßi­gen) Betreuer.

Die Betreu­ungsver­fü­gung kommt vor allem dann zum Tra­gen, wenn keine Vor­sorgevoll­macht erstellt wurde, somit keine zu bevollmächti­gende Per­son benan­nt wurde und/oder eine Kon­trolle gewün­scht wird.

Vorteil:
Das Gericht ori­en­tiert sich an Ihren hin­weisen und eine Kon­trolle wird vorgenommen.

  1. Patientenverfügung
    In ein­er Patien­ten­ver­fü­gung wird fest­gelegt, welche medi­zinis­chen Behand­lun­gen gewün­scht oder abgelehnt wer­den, falls man seinen Willen später nicht mehr äußern kann.

Typ­is­che Regelun­gen betr­e­f­fen:

  • kün­stliche Ernährung
  • kün­stliche Beatmung
  • Wieder­bele­bungs­maß­nah­men
  • Schmerzbe­hand­lung und pal­lia­tive Versorgung

Vorteil:
Ärzte, Bevollmächtigte oder Betreuer wis­sen, welche medi­zinis­chen Maß­nah­men dem eige­nen Willen mut­maßlich entsprechen und müssen sich an Ihre Wün­sche, die Sie in der Patien­ten­ver­fü­gung niedergeschrieben haben, orientieren.

Zusam­men­spiel der drei Dokumente
Die drei Doku­mente ergänzen sich:

  • Vor­sorgevoll­macht: Wer darf für mich handeln?
  • Betreu­ungsver­fü­gung: Wen soll das Gericht als Betreuer ein­set­zen, falls eine Betreu­ung nötig wird
  • Patien­ten­ver­fü­gung: Welche medi­zinis­chen Entschei­dun­gen sollen getrof­fen werden?

Das Betreu­ungsrecht schützt Men­schen im Alter oder nach einem Unfall, indem es Unter­stützung organ­isiert, wenn die eigene Entschei­dungs­fähigkeit eingeschränkt ist. Gle­ichzeit­ig stärkt es die Selb­st­bes­tim­mung. Mit den 3 Doku­menten kann jed­er frühzeit­ig fes­tle­gen, wer ihn vertreten soll und welche Entschei­dun­gen im Ern­st­fall getrof­fen wer­den sollen. Dadurch wer­den die eige­nen Wün­sche gewahrt und Ange­hörige sowie Gerichte erhal­ten eine klare Orientierung.

Die Ver­anstal­tung find­et am 22. Okto­ber 2026, um 18:00 Uhr, in der Ein­rich­tung des Pal­lia­tiv-Care Team Fürth, Gus­tav-Weißkopf-Straße 9 (Golf­park), in Fürth, statt.
Erre­ich­bar auch mit Buslin­ie 175; ab Rathaus 20 min.

Diese über­re­gionale Infor­ma­tionsver­anstal­tung des Pfleges­tammtisch Nü-Fü gemein­sam mit dem Senioren­rat Fürth ist öffentlich und für alle kosten­los. Sie bietet Ihnen die Gele­gen­heit, wichtige Vor­sorgemöglichkeit­en ken­nen­zuler­nen. Für Ihre Fra­gen ste­hen Stephanie von Schlieben vom Amts­gericht Fürth, der Arzt Sebas­t­ian Zapf von der mit­tel­fränkischen Klinik in Fürth, Sven Nölt­ing von der Betreu­ungsstelle und Yvonne Götz vom Pflegestützpunkt, bei­de vom Lks. Fürth, fachkundig zur Ver­fü­gung. Für die Mod­er­a­tion hat Anja Pasedag von der Betreu­ungsstelle Fürth zugesagt.

Mit her­zlichen Grüßen
Ulrich Schu­berth
Mit­glied des Ini­tia­tivkreis­es des Pfleges­tammtis­ches Nü-Fü
Auss­chussvor­sitzen­der des Senioren­rates Fürth: Wohnen im Alter: Pflege, Teil­habe, Gen­er­a­tio­nen­di­a­log, Integration 
Mit­glied im Bünd­nis für Pflege, Fürth