Let’s go, Greuther Fürth!: Gewinnspiel des Seniorenrats für Menschen aus Fürth über 60

Liebe Fürther Senior­in­nen und Senioren!
Liebe Kleeblattfans,

die Sai­son 2024/2025 läuft für unsere Spielvere­ini­gung bere­its seit August recht erfol­gre­ich! Gegen fol­gende Mannschaften muss das Klee­blatt noch bis zur Win­ter­pause zu Hause antreten:

Spielt­ag 9: 20.10.24 1.FC Nürn­berg
Spielt­ag 11: 03.11.24 SV Darm­stadt
Spielt­ag 13: 24.11.24 Karl­sruher SC
Spielt­ag 15: 08.12.24 Hertha BSC
Spielt­ag 16: 15.12.24 Hannover96

Für jedes Heim­spiel ver­lost der Senioren­rat 10 Tick­ets. Dazu muß lediglich eine Gewinn­spiel­frage richtig beant­wortet werden.

Wir tre­f­fen uns mit den Gewin­nern immer ca. 1 Stunde vor Spiel­be­ginn im Fantr­e­ff­punkt “Gretchen­stube”, Kro­nach­er Str. 19, 90765 Fürth.  Dort haben wir die Möglichkeit, auch mal vor dem Spiel zusam­men zu sitzen und zu plaud­ern. Ein Tisch ist für uns reserviert.

Die neue Gewinn­spiel­frage ist eingestellt (s.u.) – Let’s go, Greuther Fürth! ☘️

Liebe Grüße
Gun­di und Wolf­gang Budzinski

Und hier geht’s zur Gewinn­spiel­frage für das Heim­spiel gegen den KSC am am Sam­stag, dem 23.11.24 um 13:00 Uhr

 

FAQ — Hier noch ein paar grund­sät­zliche Informationen:

  • Alle Tick­ets sind Sitz­platztick­ets in Block Q — Rei­he 19 und 20.
    Falls Sie in Begleitung kom­men möcht­en — im Sportheim am Sta­dion und im Tick­et­shop https://shop.sgf1903.de/sgf1903/data kön­nen Sie zusät­zliche Karten erwer­ben. 
  • Tre­ff­punkt und Tick­etüber­gabe: s. Gewinn­spiel­be­nachrich­ti­gung (per E‑Mail).

 

Teil­nah­mebe­din­gun­gen:

Gel­tungs­bere­ich und Anerken­nung der Teilnahmebedingungen 

Diese Teil­nah­mebe­din­gun­gen und Daten­schutzhin­weise regeln die Teil­nahme an den Gewinn­spie­len des Senioren­rates der Stadt Fürth (nach­fol­gend beze­ich­net als SR). Mit der Teil­nahme am Gewinn­spiel erken­nt der/die Teil­nehmerIn aus­drück­lich und verbindlich die fol­gen­den Teil­nah­mebe­din­gun­gen an:

All­ge­meine Teilnahmebedingungen 

  • Die Teil­nahme am Gewinn­spiel ist ab der Veröf­fentlichung der Gewinn­spiel­frage für das jew­eilige Heim­spiel möglich. Ein­sende­schluss ist immer der Son­ntag (24:00 Uhr) vor dem Tag des Heimspiels.
  • Teil­nah­me­berechtigt sind alle Fürther, die das 60. Leben­s­jahr vol­len­det haben. Für Inhab­er des Fürth-Pass­es über 60 gibt es ein Sonderkontingent.
  • Jed­er Teil­nehmer darf nur ein­mal teilnehmen.
  • Mit­glieder und ehre­namtliche Helfer des SR sowie Mitar­beit­er der Stadt Fürth sind nicht teilnahmeberechtigt.

1. Gewinn, Gewinnbe­nachrich­ti­gung und Übergabe

  • Die Gewin­ner­In­nen wer­den durch Aus­lo­sung am Dien­stag nach Ein­sende­schluss ermittelt.
  • Die Gewin­ner­In­nen wer­den am Tag der Aus­lo­sung per E‑Mail benachrichtigt.
  • Eine Barauszahlung bzw. ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen.
  • Der Weit­er­verkauf der Tick­ets ist nicht gestattet.
  • Die Gewin­nüber­gabe erfol­gt in der Regel am Fantreffpunkt
    “Gretchen­stube”, Kro­nach­er Str. 19, 90765 Fürth, ca. 1 Std. vor Spiel­be­ginn. Der genaue Ort und Ter­min wird in der Gewinnbe­nachrich­ti­gung (per E‑Mail) bekanntgegeben.

2. Auss­chluss von Teilnehmern

  • Der SR behält sich vor, Teil­nehmerIn­nen von der Teil­nahme am Gewinn­spiel bei schuld­haften Verstößen gegen die Teil­nah­mebe­din­gun­gen oder falls Teil­nehmerIn­nen den Teil­nah­mevor­gang oder das Spiel manip­ulieren bzw. ver­suchen zu manip­ulieren oder sich ander­er unredlich­er Hil­f­s­mit­tel bedi­enen, auszuschließen.
  • Stellt der SR nachträglich fest, dass der/die Teil­nehmerIn einem im Sinne von Ziff. 3 zum Auss­chluss führenden Grund ver­wirk­licht hat bzw. nicht teil­nah­me­berechtigt im Sinne der Ziff.1 war, kann der SR diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

3. Änderung der Teilnahmebedingungen/ Beendigungsrecht

  • Die Änderung der Teil­nah­mebe­din­gun­gen bleibt dem SR vorbehalten.
  • Der SR behält sich vor, das Gewinn­spiel jed­erzeit abzubrechen oder zu been­den, wenn hierfür ein Grund vor­liegt. Dies gilt ins­beson­dere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinn­spiel aus anderen organ­isatorischen, tech­nis­chen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fort­ge­set­zt wer­den kann. Den Teilnehmern/Innen ste­hen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den SR zu.

4. Haf­tung

  • Der SR haftet nur für Schäden, welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Ver­let­zung von Kar­di­nal­spflicht­en verur­sacht wur­den. Dies gilt nicht für Schäden durch die Ver­let­zung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
  • Der SR haftet nicht für die unvollständige Übermittlung der Dat­en des/der Teil­nehmersIn sowie für son­stige Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unter­brechun­gen von Ver­anstal­tun­gen, unrichtige Inhalte, Ver­lust oder Löschung von Dat­en, es sei denn, er hat die Schäden zu vertreten.

5. Daten­schutz und Ein­willi­gung des Teilnehmers

  • Es gel­ten die all­ge­meinen Daten­schutzbe­din­gun­gen der Stadt Fürth.
  •  Darüber hin­aus willigt der Teil­nehmer ein, dass der SR seine eingegebe­nen Dat­en (Name, Vor­name, Straße, Haus­num­mer, Postleitzahl, Ort, E‑Mail-Adresse) sowie die im Rah­men des Gewinn­spiels unmit­tel­bar erhobe­nen bzw. erzeugten Dat­en spe­ichert und für die Gewinnbe­nachrich­ti­gung gemäß Num­mer 2 nutzt. Eine Nutzung der Dat­en für andere Zwecke erfol­gt nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Teil­nehmers. Achtung: Eine Teil­nahme am Gewinn­spiel ist nur möglich, wenn Sie der Spe­icherung zustimmen.
  • Rechts­grund­lage ist Ihre erteilte Ein­willi­gung in die entsprechende Daten­ver­ar­beitung, Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.
  • Sämtliche per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, die im Zuge der Teil­nahme an diesem Gewinn­spiel gespe­ichert wur­den, wer­den daraufhin nach Ablauf der geset­zlichen Spe­icher­fris­ten gelöscht.
  • Sie können jed­erzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Wider­spruch­srecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukun­ft abändern oder gänzlich widerrufen.

6. Sal­va­torische Klausel

  • Sollte eine Bes­tim­mung dieser Teil­nah­mebe­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder wer­den, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teil­nah­mebe­din­gun­gen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirk­samen Bes­tim­mung gilt diejenige geset­zlich zulässige Regelung, die dem in der unwirk­samen Bes­tim­mung zum Aus­druck gekomme­nen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechen­des gilt für den Fall des Vor­liegens ein­er Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

7. Rechtsweg

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mit fre­undlichen Grüßen
Ihr