Podiumsdiskussion über das Betreuungsrecht vom Initiativkreis des Pflegestammtisches Nü-Fü am 28.10.2026

Ver­anstal­tung: Podi­ums­diskus­sion am 22. Okto­ber 26, 18:00–20:00 Uhr, in den Räu­men des Pal­lia­tiv-Care-Team (pct), in der Gus­tav-Weißkopf-Str. 9, in Fürth

Ver­anstal­ter: Pfleges­tammtisch Nü-Fü / SR-Fürth in Koop­er­a­tion mit über­re­gionalen Part­nern: Betreu­ungs­gericht Fürth, Land­kreis Fürth, Bezirk­skliniken Mfr, Stadt Fürth, V.i.S.d.P. Ulrich Schuberth 

The­ma: Selb­st­bes­timmt im Alter: Vor­sorgevoll­macht – Betreu­ungsver­fü­gung – Patien­ten­ver­fü­gung: WIE DAS BETREUUNGSRECHT SCHÜTZT!
Wenn ich nicht mehr selb­st entschei­den kann: WER TUT ES DANN? Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter kön­nen schneller kom­men, als man denkt. Plöt­zlich sind wichtige Entschei­dun­gen nicht mehr möglich.
Jet­zt müssen andere übernehmen! Diese Ver­anstal­tung zeigt ein­fühlsam und ver­ständlich, wie das Betreu­ungsrecht schützt, und wie Sie heute vor­sor­gen kön­nen, damit Ihre Wün­sche auch mor­gen zählen.

Resümee: Nach der kurzen Begrüßung und grund­sät­zlichen Infor­ma­tio­nen richteten für die Stadt Fürth, Dr. Benedikt Döh­la und für den Land­kreis Fürth, Bernd Obst, Ihre tiefer­ge­hen­den Gedanken zu diesem The­ma und Gruß­worte an die Gäste. Auch Grüße von OB Dr. Thomas Jung, der an diesem Ver­anstal­tungstag aus Ter­min­grün­den absagen musste, wur­den durch Dr. Döh­la und Ulrich Schu­berth, V.i.S.d.P., über­bracht. Die mit­tel­fränkische Bezirk­srätin Ger­linde Math­es ließ Grüße vom Bezirk­stag­präsi­dent Peter Daniel Forster überbringen.

Frau Pasedag von der Fürther Betreu­ungsstelle hat mit Ihrer fre­undlichen, mit­nehmenden Art sehr pro­fes­sionell wie auch sachkundig und mit feinem Humor die Ver­anstal­tung kurzweilig und unter­halt­sam mod­eriert. Dabei ver­stand sie es die unter­schiedlichen The­men und Tem­pera­mente der Experten ele­gant zu verbinden und zur Gel­tung kom­men zu lassen. Es ist ihr vortr­e­f­flich gelun­gen die Gäste mit ihren Fra­gen inter­ak­tiv einzubinden. 
Frau von Schlieben
vom Betreu­ungs­gericht kon­nte auf Ihre empathis­che Art den Zuhör­ern ver­ständlich aufzeigen, wie im Betreu­ungs­fall (amtlich oder ehre­namtlich) der rechtlich zugesicherte Schutz der Selb­st­bes­tim­mung der Bertof­fe­nen unter Wahrung der geset­zlichen Vor­gaben sehr gewis­senhaft umge­set­zt wird.
Frau Götz stellte leicht ver­ständlich Ihre Auf­gabe im Pflegestützpunkt in ver­schiede­nen Sit­u­a­tio­nen nachvol­lziehbar dar. Als „Lotze“ führt Sie Betrof­fene und Ange­hörige fachkundig durch das geset­zliche Labyrinth des Betreu­ungsrechts und zeigt auf, welche Schritte bei Krankheit, im Alter oder bei Unfall zu beacht­en sind.
Herr Nölt­ing zeigte klar und humor­voll, wie das Betreu­ungsrecht im Sinne der Betrof­fe­nen ange­wandt wird. Seine fall­be­zo­gene Empfehlung an das Betreu­ungs­gericht beschreibt, ob und ggf. wie die Betreu­ung (amtlich oder ehre­namtlich) der Betrof­fen erfol­gen soll. Dieser jew­eilige Vorschlag wird let­z­tendlich in der Zusam­men­schau aller beim Gericht einge­gan­genen Infor­ma­tio­nen vom Betreu­ungs­gericht per Beschlussfas­sung entschieden.
Herr Dr. Zapf, als medi­zinis­ch­er Sachver­ständi­ger, erk­lärte leicht ver­ständlich den Sinn der medi­zinis­chen Fach­be­gutach­tung, die dem Gericht jew­eils als Entschei­dungs­grund­lage zur Fest­stel­lung ein­er Bedreu­ungs­bedürftigkeit dient.

Alle 4 Fach­leute beton­ten immer wieder wie wichtig die 3 Doku­mente, Vor­sorgevoll­macht – Betreu­ungsver­fü­gung – Patien­ten­ver­fü­gung sind. Sollte eine pri­va­trechtliche Regelung über Bevollmäch­ti­gung nicht möglich sein, da keine geeignete Ver­trauensper­son existiert, dann wurde nachvol­lziehbar der Weg ein­er rechtlichen Vertre­tung über die Ein­rich­tung ein­er Betreu­ung aufgezeigt. Hier­bei wurde ein hoher Prax­is­bezug hergestellt durch konkrete Beispiele in der Mod­er­a­tion sowie durch Fra­gen der Gäste. Bei Unfall, Alter und Krankheit bilden diese drei Doku­mente die Grund­lage hin­sichtlich rechtlich­er Vertre­tung (über Bevollmäch­ti­gung oder geset­zliche Betreu­ung) auch bei Entschei­dun­gen zu medi­zinis­chen Behand­lun­gen, um ein selb­st­bes­timmtes Leben auch im Alter zu garantieren. Es wurde auch deut­lich dargestellt, dass eine rechtliche Vertre­tung nach dem Betreu­ungsrecht (BtOG) immer nur sub­sidiär greift, wenn die betrof­fene Per­son in konkreten Sit­u­a­tio­nen wegen ein­er kör­per­lichen oder geisti­gen Behin­derung (vgl. § 1814 BGB) nicht selb­st entschei­den und/oder han­deln kann. Die drei Doku­mente kön­nen sie z.B. beim Ver­lag C. H. Beck mit Sitz in München bestellen.

Im Inter­net kön­nen sie neu­trale und langjährig erprobte Vor­drucke — ins­beson­dere zum zen­tralen Doku­ment der Vor­sorgevoll­macht – und weit­er­führende Infor­ma­tions­broschüren beim Bay. Staatsmin­is­teri­um der Jus­tiz (https//www.bmjv.de) herunterladen.

Auch Kirchen, Pal­lia­tiv- und Hos­pizein­rich­tun­gen bieten dies­bezüglich Unter­la­gen an. Es wurde in der Mod­er­a­tion auch auf die in Vor­la­gen zur Vor­sorgevoll­macht teil­weise enthal­te­nen Para­graph 181 BGB („Insichgeschäft“) war­nend hingewiesen, um das Bewusst­sein in Hin­blick auf mögliche Auswirkun­gen und Inter­essen­skon­flik­te hier zu schär­fen. Kosten­freie Beratung und Unter­stützung beim Aus­füllen der Doku­mente erhal­ten sie z.B. bei den jew­eils zuständi­gen Betreu­ungsstellen (richtet sich ins­beson­dere nach dem eige­nen Wohnort), den Pal­lia­tivzen­tren, den Pflegestützpunk­ten, beim Senioren­rat und auch bei Ihrem Hausarzt.

Die Gäste beteiligten sich an der Diskus­sion so lei­den­schaftlich, dass die Ver­anstal­tung müh­e­los weit über den geplanten Zeitraum hin­aus weit­erge­führt hätte wer­den kön­nen. Diese Ver­anstal­tung zeigte ein­fühlsam und ver­ständlich, wie das Betreu­ungsrecht schützt und wie Vor­sor­gen dem Wun­sch „Selb­st­bes­timmt im Alter“ zu leben Rech­nung trägt. Das große Inter­esse – alle vorhan­de­nen Sitz­plätze wur­den belegt — zeigte, dass ein großer Bedarf an Infor­ma­tion und Beratung in der Zivilge­sellschaft dazu besteht.

Hier einige Impressionen:


Das Audi­to­ri­um promi­nent besetzt


Gruß­wort des Lan­drates Hr. Obst


Gruß­wort des Sozial­ref­er­enten der Stadt Fürth Hr. Dr. Döhla


Die Mod­er­a­torin Frau Pasedag mit Her­rn Dr. Zapf


Die Mod­er­a­torin mit Her­rn Nölt­ing und Frau Götz vom Pflegestützpunkt


Das Ver­anstal­tung­steam vom Pfleges­tammtisch mit den Referenten

Verantwortlich für Text und Bild: Uli Schubert, Seniorenrat der Stadt Fürth