Veranstaltung: Podiumsdiskussion am 22. Oktober 26, 18:00–20:00 Uhr, in den Räumen des Palliativ-Care-Team (pct), in der Gustav-Weißkopf-Str. 9, in Fürth
Veranstalter: Pflegestammtisch Nü-Fü / SR-Fürth in Kooperation mit überregionalen Partnern: Betreuungsgericht Fürth, Landkreis Fürth, Bezirkskliniken Mfr, Stadt Fürth, V.i.S.d.P. Ulrich Schuberth
Thema: Selbstbestimmt im Alter: Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung: WIE DAS BETREUUNGSRECHT SCHÜTZT!
Wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann: WER TUT ES DANN? Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können schneller kommen, als man denkt. Plötzlich sind wichtige Entscheidungen nicht mehr möglich. Jetzt müssen andere übernehmen! Diese Veranstaltung zeigt einfühlsam und verständlich, wie das Betreuungsrecht schützt, und wie Sie heute vorsorgen können, damit Ihre Wünsche auch morgen zählen.
Resümee: Nach der kurzen Begrüßung und grundsätzlichen Informationen richteten für die Stadt Fürth, Dr. Benedikt Döhla und für den Landkreis Fürth, Bernd Obst, Ihre tiefergehenden Gedanken zu diesem Thema und Grußworte an die Gäste. Auch Grüße von OB Dr. Thomas Jung, der an diesem Veranstaltungstag aus Termingründen absagen musste, wurden durch Dr. Döhla und Ulrich Schuberth, V.i.S.d.P., überbracht. Die mittelfränkische Bezirksrätin Gerlinde Mathes ließ Grüße vom Bezirkstagpräsident Peter Daniel Forster überbringen.
Frau Pasedag von der Fürther Betreuungsstelle hat mit Ihrer freundlichen, mitnehmenden Art sehr professionell wie auch sachkundig und mit feinem Humor die Veranstaltung kurzweilig und unterhaltsam moderiert. Dabei verstand sie es die unterschiedlichen Themen und Temperamente der Experten elegant zu verbinden und zur Geltung kommen zu lassen. Es ist ihr vortrefflich gelungen die Gäste mit ihren Fragen interaktiv einzubinden.
Frau von Schlieben vom Betreuungsgericht konnte auf Ihre empathische Art den Zuhörern verständlich aufzeigen, wie im Betreuungsfall (amtlich oder ehrenamtlich) der rechtlich zugesicherte Schutz der Selbstbestimmung der Bertoffenen unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben sehr gewissenhaft umgesetzt wird.
Frau Götz stellte leicht verständlich Ihre Aufgabe im Pflegestützpunkt in verschiedenen Situationen nachvollziehbar dar. Als „Lotze“ führt Sie Betroffene und Angehörige fachkundig durch das gesetzliche Labyrinth des Betreuungsrechts und zeigt auf, welche Schritte bei Krankheit, im Alter oder bei Unfall zu beachten sind.
Herr Nölting zeigte klar und humorvoll, wie das Betreuungsrecht im Sinne der Betroffenen angewandt wird. Seine fallbezogene Empfehlung an das Betreuungsgericht beschreibt, ob und ggf. wie die Betreuung (amtlich oder ehrenamtlich) der Betroffen erfolgen soll. Dieser jeweilige Vorschlag wird letztendlich in der Zusammenschau aller beim Gericht eingegangenen Informationen vom Betreuungsgericht per Beschlussfassung entschieden.
Herr Dr. Zapf, als medizinischer Sachverständiger, erklärte leicht verständlich den Sinn der medizinischen Fachbegutachtung, die dem Gericht jeweils als Entscheidungsgrundlage zur Feststellung einer Bedreuungsbedürftigkeit dient.
Alle 4 Fachleute betonten immer wieder wie wichtig die 3 Dokumente, Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung sind. Sollte eine privatrechtliche Regelung über Bevollmächtigung nicht möglich sein, da keine geeignete Vertrauensperson existiert, dann wurde nachvollziehbar der Weg einer rechtlichen Vertretung über die Einrichtung einer Betreuung aufgezeigt. Hierbei wurde ein hoher Praxisbezug hergestellt durch konkrete Beispiele in der Moderation sowie durch Fragen der Gäste. Bei Unfall, Alter und Krankheit bilden diese drei Dokumente die Grundlage hinsichtlich rechtlicher Vertretung (über Bevollmächtigung oder gesetzliche Betreuung) auch bei Entscheidungen zu medizinischen Behandlungen, um ein selbstbestimmtes Leben auch im Alter zu garantieren. Es wurde auch deutlich dargestellt, dass eine rechtliche Vertretung nach dem Betreuungsrecht (BtOG) immer nur subsidiär greift, wenn die betroffene Person in konkreten Situationen wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung (vgl. § 1814 BGB) nicht selbst entscheiden und/oder handeln kann. Die drei Dokumente können sie z.B. beim Verlag C. H. Beck mit Sitz in München bestellen.
Im Internet können sie neutrale und langjährig erprobte Vordrucke — insbesondere zum zentralen Dokument der Vorsorgevollmacht – und weiterführende Informationsbroschüren beim Bay. Staatsministerium der Justiz (https//www.bmjv.de) herunterladen.
Auch Kirchen, Palliativ- und Hospizeinrichtungen bieten diesbezüglich Unterlagen an. Es wurde in der Moderation auch auf die in Vorlagen zur Vorsorgevollmacht teilweise enthaltenen Paragraph 181 BGB („Insichgeschäft“) warnend hingewiesen, um das Bewusstsein in Hinblick auf mögliche Auswirkungen und Interessenskonflikte hier zu schärfen. Kostenfreie Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen der Dokumente erhalten sie z.B. bei den jeweils zuständigen Betreuungsstellen (richtet sich insbesondere nach dem eigenen Wohnort), den Palliativzentren, den Pflegestützpunkten, beim Seniorenrat und auch bei Ihrem Hausarzt.
Die Gäste beteiligten sich an der Diskussion so leidenschaftlich, dass die Veranstaltung mühelos weit über den geplanten Zeitraum hinaus weitergeführt hätte werden können. Diese Veranstaltung zeigte einfühlsam und verständlich, wie das Betreuungsrecht schützt und wie Vorsorgen dem Wunsch „Selbstbestimmt im Alter“ zu leben Rechnung trägt. Das große Interesse – alle vorhandenen Sitzplätze wurden belegt — zeigte, dass ein großer Bedarf an Information und Beratung in der Zivilgesellschaft dazu besteht.
Hier einige Impressionen:

Das Auditorium prominent besetzt

Grußwort des Landrates Hr. Obst

Grußwort des Sozialreferenten der Stadt Fürth Hr. Dr. Döhla

Die Moderatorin Frau Pasedag mit Herrn Dr. Zapf

Die Moderatorin mit Herrn Nölting und Frau Götz vom Pflegestützpunkt

Das Veranstaltungsteam vom Pflegestammtisch mit den Referenten
Verantwortlich für Text und Bild: Uli Schubert, Seniorenrat der Stadt Fürth